Liebe Fußballfreunde,
es wird wieder ein Onlinelehrgang für Schiedsrichter vom BFV angeboten.
Am 13.01.2023 ist Start dieses Onlinekurses!
Anmeldung unter www.schiedsrichter.bayern
Neulingslehrgang für Schiedsrichter weiterlesenLiebe Fußballfreunde,
es wird wieder ein Onlinelehrgang für Schiedsrichter vom BFV angeboten.
Am 13.01.2023 ist Start dieses Onlinekurses!
Anmeldung unter www.schiedsrichter.bayern
Neulingslehrgang für Schiedsrichter weiterlesenFür den Amateurfußball in Bayern naht der Tag, auf den alle hingefiebert haben: Ab Sonntag, 3. April 2022, gibt es keine coronabedingten Einschränkungen im Trainings- und Spielbetrieb mehr – weder auf noch neben dem Platz! Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung an diesem Dienstag (29. März 2022) beschlossen, die am 2. April auslaufenden pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen im Sport nicht mehr zu verlängern.
Quelle: Ab 3. April keine Einschränkungen mehr für den Amateurfußball | BFV
AB 3. APRIL KEINE EINSCHRÄNKUNGEN MEHR weiterlesen,,Vergangenes Wochenende war kein einziger Schiedsrichter mehr verfügbar! Und dabei haben wir noch nicht einmal regulären Spielbetrieb“, berichtet Gruppenobmann Hans Wichtlhuber.
Schiedsrichter informieren vor Ausbildungsbeginn über ihre Arbeit
Neulingslehrgang: ab 21.03., ONLINE
Schiedsrichter-Neulingslehrgang der SRG Ruperti weiterlesenFür den Amateurfußball gibt es in der neuen staatlichen Verordnung des Freistaats, die am 5. November veröffentlicht wurde, gegenüber den bisher gültigen Regelungen keine Änderungen.
Für Fußballerinnen und Fußballer im Freien gilt in Bayern bei bis zu 1.000 Zuschauer*innen keine 3G-, 2G- oder 3G plus-Regel, auch dann nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen. Für Indoor-Sport ergeben sich Änderungen, wenn die sogenannte Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht.
2G bei INDOOR SPORT weiterlesenGute Nachrichten für alle Amateurfußballer*innen und Amateurfußball-Fans im Freistaat: Mit Inkrafttreten der Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ist Sport im Freien fortan unabhängig der 7-Tage-Inzidenz ohne negativen Testnachweis und ohne Personenoberbegrenzung gestattet; auch Zuschauer*innen benötigen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel keinen negativen Testnachweis mehr. Kabinen und Umkleiden dürfen zudem ebenfalls unabhängig von der Inzidenz genutzt werden.
Keine 3G-Regel bei Sport im Freien! | BFV