2G bei INDOOR SPORT

Für den Amateurfußball gibt es in der neuen staatlichen Verordnung des Freistaats, die am 5. November veröffentlicht wurde, gegenüber den bisher gültigen Regelungen keine Änderungen.

Für Fußballerinnen und Fußballer im Freien gilt in Bayern bei bis zu 1.000 Zuschauer*innen keine 3G-, 2G- oder 3G plus-Regel, auch dann nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen. Für Indoor-Sport ergeben sich Änderungen, wenn die sogenannte Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht.

INDOOR-SPORT BEI GELBER KRANKENHAUS-AMPEL

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. in Hallen) wird 3G zu 3G plus, ein PCR-Test ist erforderlich
  • FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen (im Alter von sechs bis 16 muss nur eine medizinische Maske getragen werden)
  • Bei Schüler*innen über 12, die regelmäßigen Testungen in der Schule unterliegen, kann der Schultest als Einlasskontrolle genutzt werden

INDOOR SPORT BEI ROTER KRANKENHAUS-AMPEL

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten gilt für Spieler*innen und Besucher*innen 2G (Zugang nur für Geimpfte und/oder Genese) Zugang haben ebenso Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht beendet haben
  • Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige dieser Veranstaltungen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche PCR-Tests absolvieren

Quelle: Das Info-Portal des BFV zur Corona-Pandemie | BFV