Update: 7. Juni 2021
Seit 7. Juni 2021 entfällt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist weiterhin ein aktueller Negativ-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen. In Gebieten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ebenfalls als Nachweis zulässig.
Gestattet ist mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) auch die Sportausübung in geschlossenen Räumen unter denselben Rahmenbedingungen.
In der Zuschauerfrage bedarf es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eines Testnachweises der Besucher*innen.
Update 02. November
BFV-VORSTAND BESCHLIESST VORZEITIGEN GANG IN DIE WINTERPAUSE
https://www.bfv.de/news/corona/2020/11/corona-pandemie-bfv-vorstand-beschliesst-vorzeitigen-gang-in-die-winterpause
Bedingt durch die vom Freistaat Bayern umgesetzten Bund-Länder-Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Infektionen und dem damit einhergehenden vierwöchigen Trainings- und Wettkampfverbot für den kompletten Breitensport im November hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) für alle seine Spiel- und Altersklassen den vorzeitigen Gang in die Winterpause beschlossen.
Update 20. Oktober
https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Der_Landkreis/Allgemeinverfuegung_LK_BGL_19102020.pdf
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Berchtesgadener Land aufgrund steigender Fallzahlen vom 19.10.2020
Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 20.10.2020, 14:00 Uhr in Kraft. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 02.11.2020, 24.00 Uhr.
Update 23. April
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat nach eingehender Diskussion und intensiver Beratung sowie vor dem Hintergrund des am vergangenen Wochenende unter den Vereinen abgefragten Meinungsbildes einstimmig beschlossen, die aktuell wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/20 im Freistaat bis zum 31. August 2020 auszusetzen und danach ab 1. September 2020 – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – auf sportlichem Wege zu Ende zu bringen.
Update 16. März
Die Bayerische Staatsregierung hat im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus den Katastrophenfall im Freistaat ausgerufen und jedweden Sportbetrieb in Bayern untersagt. Der Vorstand des Bayerische Fußball-Verbandes (BFV) reagiert umgehend auf diese klaren Anordnungen und Vorgaben der Staatsregierung und setzt den Spielbetrieb im Bereich des BFV bis auf weiteres aus. Zudem hat der Vorstand in seiner Videokonferenz beschlossen, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens nach dem 19. April 2020 (Ende der Osterferien) und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen wird, um allen Vereinen in Bayern reichlich Planungssicherheit zu geben. Aufgrund der Sperrung sämtlicher Sportanlagen durch die Bayerische Staatsregierung ist bis auf weiteres auch kein Trainingsbetrieb möglich.
Erstmeldung
Der Freistaat Bayern hat am Freitag, den 13. März die Anordnung erlassen, Schulen, Kitas und Kindergärten bis auf weiteres zu schließen. Somit kommen wir unserer Verantwortung nach und stellen den Spiel- und Trainingsbetrieb ein. Desweiteren hat der Bayerische Fußball-Verband den kompletten Spielbetrieb für mindestens zwei Wochen bis einschließlich 23. März im ganzen Freistaat ausgesetzt.