KEINE 3G-REGEL BEI SPORT IM FREIEN!

Gute Nachrichten für alle Amateurfußballer*innen und Amateurfußball-Fans im Freistaat: Mit Inkrafttreten der Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ist Sport im Freien fortan unabhängig der 7-Tage-Inzidenz ohne negativen Testnachweis und ohne Personenoberbegrenzung gestattet; auch Zuschauer*innen benötigen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel keinen negativen Testnachweis mehr. Kabinen und Umkleiden dürfen zudem ebenfalls unabhängig von der Inzidenz genutzt werden.

Keine 3G-Regel bei Sport im Freien! | BFV