2G bei INDOOR SPORT

Für den Amateurfußball gibt es in der neuen staatlichen Verordnung des Freistaats, die am 5. November veröffentlicht wurde, gegenüber den bisher gültigen Regelungen keine Änderungen.

Für Fußballerinnen und Fußballer im Freien gilt in Bayern bei bis zu 1.000 Zuschauer*innen keine 3G-, 2G- oder 3G plus-Regel, auch dann nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen. Für Indoor-Sport ergeben sich Änderungen, wenn die sogenannte Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht.

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KEINE 3G-REGEL BEI SPORT IM FREIEN!

Gute Nachrichten für alle Amateurfußballer*innen und Amateurfußball-Fans im Freistaat: Mit Inkrafttreten der Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ist Sport im Freien fortan unabhängig der 7-Tage-Inzidenz ohne negativen Testnachweis und ohne Personenoberbegrenzung gestattet; auch Zuschauer*innen benötigen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel keinen negativen Testnachweis mehr. Kabinen und Umkleiden dürfen zudem ebenfalls unabhängig von der Inzidenz genutzt werden.

Keine 3G-Regel bei Sport im Freien! | BFV